Störfall-Information

Stand: 01.06.2023

Erstellt entsprechend dem Umweltinformationsgesetz UIG (BGBl. Nr. 495/1993 zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 74/2018) und der Störfallinformationsverordnung StIV (BGBl. Nr. 391/1994 bzw. BGBl. II Nr. 498/2004 und BGBl. II 191/2016).

Störfall-Information

Stand: 01.06.2023

1.) Bezeichnung der Anlage und Standort:

Betreiber:
Gemeindeabwasserverband Krems an der Donau (kurz: GAV Krems)
An der Schütt 50
3500 Krems an der Donau

Anlage: Abwasserreinigungsanlage (Kläranlage)

Standort: Im Osten des Gemeindegebietes der Stadt Krems an der Donau, südlich der Bundesstraße S5 und nördlich des Kremsflussgerinnes am südöstlichen Rand des Gewerbegebietes „Ost“, angrenzend an Donauaugebiet.

Bewohntes Gebiet in ca. 1 km Entfernung, Gewerbegebiet in ca. 500 m.

2.) Auskunftspersonen:

In der Dienstzeit (Montag bis Donnerstag 07:00 bis 17:00 Uhr und Freitag 07:00 bis 12:00 Uhr) ist der GAV Krems unter folgenden Telefonnummern erreichbar:

Sekretariat:  +43 2732 85 339-0
Geschäftsführer DI Stefan Tiefenbacher: +43 2732 85 339-14
Betriebsleiter Markus Rössl: +43 2732 85 339-15
Bereichsleiter Kläranlage Herbert Gundacker: +43 2732 85 339-19
Diensthabender Mitarbeiter (Turnus): +43 2732 85 339-93
Fax: +43 2732 85 339-30

Der diensthabende Mitarbeiter ist weiters an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 07:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer +43 2732 85 339-93 erreichbar.

Außerhalb der Dienstzeit ist ein Bereitschaftsdienst unter folgender Mobiltelefonnummer erreichbar:

Bereitschaftsdienst 1 – Mobiltelefon: +43 664 322 93 84
Bereitschaftsdienst 2 – Mobiltelefon: +43 664 300 83 23

Geschäftsführer Tiefenbacher Mobiltelefon: +43 664 301 77 25
Betriebsleiter Rössl Mobiltelefon: +43 664 350 91 82
Bereichsleiter Gundacker Mobiltelefon: +43 676 347 22 19

3.) Beschreibung der Anlage:

Die Abwasserreinigungsanlage ist als einstufige biologische Belebtschlammanlage mit einer Ausbaugröße 255.000 EW60 wasserrechtlich bewilligt. Das mechanisch und biologisch gereinigte Abwasser wird über eine Druckleitung linksufrig in die Donau bei Stromkilometer 1.998,1 eingeleitet.

Das gesamte Kläranlagenareal ist eingezäunt. Die maßgebenden Anlagenteile der Kläranlage sind:

  • Rechenanlage
  • Sandfang mit Fettabscheider
  • Hauptpumpwerk (Zulauf- und Ablaufpumpwerk), Schlammpumpwerke
  • Selektorbecken mit einem Volumen von 3. 700 m3
  • 3 Vorklärbecken mit einem Gesamtvolumen von 6.700 m3
  • 3 Belebungsbecken mit einem Volumen von jeweils 11.500 m3
  • 3 Nachklärbecken mit einem Volumen von jeweils 5.300 m3
  • Voreindicker und Nacheindicker mit einem Volumen von je 1.000 m3
  • 2 Faultürme mit einem Volumen von jeweils 3.000 m3
  • Trockengasspeicher mit einem Fassungsvermögen von 1.900 mFaulgas
  • Schlammteich mit einem Volumen von ca. 22.600 m3
  • Schlammentwässerungsanlage und Lagerhallen
  • 4 solare Schlammtrocknungshallen
  • Lagertanks für Systemchemikalien: 2 x 30 m3, 1 x 10 m(Polymetallsilikat)
  • Nutzwasserversorgungsanlage mit Tiefbehälter, V = 200 m3
  • Kanalräumgut- und Fäkalübernahmestation
  • Gebläsestation
  • Energiezentrale (Heizanlage und 2 Blockheizkraftwerke)
  • Trafostation mit 4 x 630 kVA Transformatoren
  • Mittel- und Niederspannungsverteilerraum
  • Notstromaggregat 660 kVA
  • Werkstätten und Lagerräume
  • Einstellhallen für Klein- und Großfahrzeuge
  • Betriebliche Dieseltankstelle mit max. 15.000 Liter Tankinhalt
  • Betriebsgebäude

4.) Angaben über mögliche Gefahren:

Die Kläranlage befindet sich ca. 1 km von Wohngebieten entfernt am Rande des Augebietes. In unmittelbarer Nähe befinden sich im Nordwesten Mietgaragen und eine Möbellagerhalle und im Südosten ein neuerrichtetes Fernheizkraftwerk der EVN. Das angrenzende Gewerbegebiet „Ost“ liegt in einer Entfernung von mehr als ca. 500 m. Aufgrund dieser Entfernungen, stellt die Kläranlage generell auch in Störfallen keine unmittelbare Gefahr für die angrenzende Bevölkerung dar.

Auf der Anlage befinden sich zwei Faultürme zur Produktion von Faulgas aus dem anfallenden Klärschlamm, welches in einem Trockengasspeicher mit einem Volumen von 1.900 mgelagert und mittels zweier Blockheizkraftwerke zu Strom und Wärme verarbeitet wird. Weiters zwei Lagertanks mit jeweils max. 30 mund ein Lagertank mit max. 10 m3 Kapazität für die Lagerung von Systemchemikalien. Derzeit werden als Fällmittel ausschließlich Polymetallsilikate eingesetzt, die möglichen Gefahren sind hier laut Sicherheitsdatenblatt als „reizend“ und „schwach wassergefährdend“ eingestuft.

Sollte es zu Störfällen im Betriebsablauf und damit zu einer ungenügenden Reinigung der Abwässer kommen (Konsensüberschreitung im Ablauf), sind die Auswirkungen auf den Vorfluter „Donau“ grundsätzlich als gering zu betrachten. Durch die starke Wasserführung in der Donau tritt sehr bald ein ausreichender Verdünnungseffekt in Bezug auf die eingeleiteten Nährstoffe (v.a. Phosphor und Stickstoff) auf.

Sollte es zu einem Totalausfall des Pumpwerkes oder zu einem Bruch der Druckleitung zur Donau kommen, muss das Abwasser über einen Notüberlauf in den angrenzenden Kremsfluss eingeleitet werden. Aufgrund der wesentlich geringeren Wasserführung, wäre hier doch mit nicht unerheblichen negativen Auswirkungen zu rechnen. Um diese Beanspruchung zu vermindern, kann bei einem Großteil der vorgelagerten Pumpwerke die zur Kläranlage weitergeleitete Abwassermenge für eine gewisse Zeitspanne reduziert werden.

5.) Mögliche Gefahrenquellen:

  1. Unzulässige Einleitungen von Gefahrenstoffen und Giftstoffen in das Kanalsystem durch z.B. Unfälle mit Gefahrenguttransportern oder Tankwagen, Gebrechen an Tankanlagen, kriminelle Entsorgung von Giftstoffen, usw …
  2.  Zusammenbrechen der öffentlichen Stromversorgung über einen kürzeren Zeitraum (bis zu ca. 3 Tage).
  3.  Zusammenbrechen der öffentlichen Stromversorgung über einen längeren Zeitraum (mehr als ca. 3 Tage) und damit Ausfall der gesamten Anlage.
  4. Kurzschluss bzw. Brand in mehreren der insgesamt 4 vorhandenen Trafostationen auf der Anlage gleichzeitig.
  5. Hochwasser bzw. Eisstoß im Kremsfluss und/oder an der Donau.

6.) Auswirkungen der möglichen Gefahren:

  1. Unzulässige Einleitungen von Gefahrenstoffen und Giftstoffen in das Kanalsystem und damit in weiterer Folge in die biologische Reinigungsstufe der Kläranlage können eine Beeinträchtigung der Reinigungsleistung, im schlimmsten Fall bis zum Absterben der gesamten Mikroorganismen, verursachen. In diesem Fall funktioniert die biologische Reinigungsstufe nicht mehr und es kommt zur Einleitung von nur mechanisch gereinigten Abwässern in den Vorfluter Donau. Durch die starke Wasserführung in der Donau tritt aber sehr bald ein ausreichender Verdünnungseffekt in Bezug auf die eingeleiteten Nährstoffe (v.a. Phosphor und Stickstoff) ein. Daher sind die Auswirkungen bei einer kurzfristigen Störung als eher gering zu bezeichnen. Darüber hinaus kann aber über mögliche direkte Auswirkungen auf den Vorfluter von unzulässig eingeleiteten Giftstoffen aus dem Kanalsystem keine Aussage getroffen werden, da dies in erster Linie vom jeweiligen Stoff abhängt.
  2. Beim Zusammenbrechen der öffentlichen Stromversorgung über einen kürzeren Zeitraum (bis zu ca. 3 Tage) kann mit dem vorhandenen Notstromaggregat und Dieselvorräten ein qualifizierter Notbetrieb der Kläranlage aufrecht erhalten werden.
  3. Bei einem länger andauernden großflächigen Stromausfall muss das Abwasser über einen vorhandenen Notüberlauf in den angrenzenden Kremsfluss eingeleitet werden. Aufgrund der wesentlich geringeren Wasserführung in der Krems, wäre hier doch mit nicht unerheblichen negativen Auswirkungen auf den Nährstoffhaushalt und Sauerstoffgehalt zu rechnen. Um diese Beanspruchung zu vermindern, kann bei einem Großteil der vorgelagerten Pumpwerke die zur Kläranlage weitergeleitete Abwassermenge für eine gewisse Zeitspanne reduziert werden.
  4. Bei einem Kurzschluss oder Brand in der Trafostation siehe Punkt (3).
  5. Bei einem mehr als 100-jährigen Hochwasser bzw. Eisstoß im Kremsfluss besteht die Gefahr der Überflutung der Anlage. In diesem Fall muss die gesamte Anlage außer Betrieb genommen werden.

7.) Verhaltensmaßnahmen der Bevölkerung:

Bei den angeführten möglichen Störfällen ist die Bevölkerung nicht unmittelbar betroffen, daher sind hier keine besonderen Verhaltensmaßnahmen zu setzten.

8.) Verhaltensmaßnahmen des Betriebspersonals und der Einsatzkräfte:

Für das betroffene Betriebspersonal und die zuständigen örtlichen Einsatzkräfte gibt es die erforderlichen Dienstanweisungen bzw. Alarm- und Gefahrenabwehrpläne. Hier sind die im Störfall zu setzenden Maßnahmen aufgelistet.

Der örtlich zuständigen Feuerwehr, der FF Krems, wurde eine Ausfertigung des aktuellen Alarm- und Gefahrenabwehrplanes übermittelt und die erforderlichen Maßnahmen besprochen.

Es ist beim GAV Krems rund um die Uhr ein Turnus- bzw. Bereitschaftsdienst eingeteilt, der über ein Alarmierungssystem vom Prozessleitsystem über auftretende Störungen automatisch verständigt wird und die erforderlichen Maßnahmen veranlasst.

Krems, am 01.06.2023

GEMEINDEABWASSERVERBAND KREMS an der Donau
Sitz: Krems an der Donau

Für den Verbandsobmann:

DI Stefan Tiefenbacher
Geschäftsführer